Fördermöglichkeiten

Die staatliche Heizungsförderung für Wohngebäude bietet aktuell einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten beim Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizungsanlage. Die maximale Grenze der förderfähigen Kosten liegt für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro, woraus sich ein maximaler Standard-Zuschuss von 21.000 Euro ergibt. Zuständig für die Abwicklung der Zuschüsse für den Heizungstausch ist primär die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über das Förderprogramm 458.