Staatliche Förderung der Vitovalor PT2

Staatliche Förderungen in Rekordhöhe machen den Betrieb der Vitovalor PT2 noch attraktiver. Bei der Antragsstellung gibt es allerdings einige Punkte zu beachten.

Förderung der Vitovalor PT2 (ehem. Vitovalor 300-P)

Das Heizen mit einer Brennstoffzelle ist sehr umweltschonend und kann einen großen Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür sorgt auch der Hauptenergielieferant Wasserstoff.

Aus diesem Grund unterstützt der Staat die Investition in eine Brennstoffzelle wie die Vitovalor PT2 (ehemals Vitovalor 300-P) mit Fördersummen in Rekordhöhe.

Bis zu 11.100 Euro Förderung vom Staat

Alternativ können sie sich auch für einen Zuschuss für den in das öffentliche Netz eingespeisten oder selbst verbrauchten Strom entscheiden. Für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten Anlagenbesitzer 8 Cent. Für den selbst verbrauchten Strom gibt es einen Zuschuss in Höhe von 4 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschläge werden für 60.000 Betriebsstunden gezahlt.

Zusammen mit der KfW-Förderung sind es dann bis zu 11.100 Euro, die die anfänglichen Investitionskosten für die Vitovalor PT2 erheblich minimieren.

Weitere Fördermöglichkeiten der Vitovalor

Neben der staatlichen Förderung gibt es weitere Subventionsmöglichkeiten aus privater Hand, etwa von örtlichen Energieversorgern. Beide lassen sich in vielen Fällen miteinander kombinieren und machen den Betrieb der Vitovalor PT2 (ehemals Vitovalor 300-P) noch attraktiver. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Energieversorger.

Fördervoraussetzungen

Das Förderprogramm der KfW-Bank richtet sich an natürliche Personen, die Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) sind. Auch Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaft sind förderberechtigt. Des Weiteren muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden sein. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens und unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (aus der sogenannten EEE-Liste) direkt bei der KfW-Bank gestellt sein muss. Als Beginn gilt die verbindliche Bestellung des Heizsystems oder der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags.

Voraussetzungen an die Vitovalor PT2

Neben den organisatorischen Voraussetzungen muss die Brennstoffzelle selbst auch einige Anforderungen erfüllen. So ist im Zuge der Installation ein hydraulischer Abgleich (VdZ-Formular) durchzuführen. Die Brennstoffzelle selbst muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 82 Prozent und einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 32 Prozent erreichen. Zudem ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren Voraussetzung für die Förderung.

Alle notwendigen Informationen sind auf der Website der KfW-Bank abrufbar. Weitere Informationen zur Stromförderung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gibt es auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Für die KfW-Bank gilt: Alle Anträge und Bewilligungen müssen vor der Investition gestellt sein bzw. vorliegen. Der Antrag auf Stromvergütung durch das BAFA hingegen kann auch im Nachgang gestellt werden.

> Förder- und Antragsleitfaden Vitovalor PT2 (PDF, 1.1 MB)

> Stromvergütung für KWK Anlagen bis 50 kWel

Energiesteuerrückerstattung

Neben den hohen Fördermöglichkeiten profitieren KWK-Anlagenbetreiber auch von der Energiesteuerrückerstattung für das verbrauchte Gas. Geregelt wird die Entlastung nach §47 Absatz 1 Nr. 3. Der Betrag liegt aktuell bei 0,55 Cent /kWh.